Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB sind für alle Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische Person ist, gültig. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden AGB mitgeteilt hat oder diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen usw., abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht bei Vertragsabschluß oder später widersprechen. Für alle weiteren Abschlüsse mit demselben Kunden gelten die AGB auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal gesondert hingewiesen worden ist.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Bedingungen. Angebote erstellen wir Ihnen prinzipiell kostenfrei, sofern dafür keine technischen Leistungen, die vergütet werden müssen, anfallen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag von uns gegengezeichnet wurde (Auftragsbestätigung) oder - bei telefonischer Bestellung sowie über unsere Homepage - die Lieferung der Ware erfolgt. Durch die Annahme der Lieferung erkennt der Besteller die Bedingungen an. Bei Service- und Betreuungsverträgen kommt der Vertrag mit Unterschrift beider Vertragspartner zustande. Die Vertragsdauer und Kündigungsregelung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen, Angaben über Gewicht und Leistungsvermögen sowie Probe- und Musterlieferungen geben nur durchschnittliche Erfahrungswerte an, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.
3. Dienstleistungsverträge
3.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Betreuungs- bzw. Hausmeistervertrages auf evtl. Rechtsnachfolger, auch bei Vermietung/Verpachtung zu übertragen.
3.2 Die Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
3.3 Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hausmeister und die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeit nötig sind, zu übergeben.
3.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Betreuungsvertrages oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich und gewissenhaft durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Standart gewährt bleibt.
3.5 Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der Aufragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen werden normalerweise während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag durchgeführt. Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich.
3.6 Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung usw.) ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Aufragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.
3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
3.8 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Anwesen oder durch Betriebsstörungen im Anwesen entstanden ist oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seinem Haftpflichtversicherungsvertrag nach beschränkt. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
4. Angebote, Beratung, Vertragsabschluß bei Vermittlungen
Alle Angebote von Produkten und Produktpartnern in den Bereichen
Telekommunikation, Internet, Energie und sonstige innovative Angebote/Produkte, die durch uns angeboten werden, sind unverbindlich. Wir übernehmen keine Haftung für in den Preis- und Produktblättern zugesicherte Eigenschaften und Leistungen. Ansprüche und Reklamationen kann der Kunde nur selber bei dem jeweiligen Produktpartner oder Lieferant geltend machen. Unsere Leistungen beziehen sich nur auf die Beratung und Vermittlung (Vertragsabschluß) der jeweiligen Produkte oder Produktpartner.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise im Büroservicebereich gelten innerhalb Radebeul und Coswig (Sa.) durch unseren eigenen Lieferservice frei Haus, bei anderen Zustelldiensten zzgl. deren Porto. Eine Transportversicherung ist darin nicht enthalten, sofern es sich nicht um Paketware handelt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto (ohne Abzug von Skonto) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Rechnungen. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe von 3,5% über Bankzins. Schriftliche Erinnerungen werden nur kulanzhalber erstellt. Der Kunde hat den Unkostenbetrag in Höhe von 5,00 € je Erinnerungsstufe in voller Höhe zu tragen. Zahlungen sind per Überweisung auf unser Geschäftskonto oder in bar, grundsätzlich in Euro zu leisten. Zahlungen per Scheck werden nur in Form von EC-Schecks erfüllungshalber entgegengenommen. Ist über die Mehrwertsteuer keine gesonderte Vereinbarung getroffen, so gilt der vereinbarte Preis zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.
6. Mindermengen, Zuschläge
Bei einem Auftragswert unter 20,00 €/Netto sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von 3,00 €/Netto zu berechnen. Gleiches gilt bei Lieferungen nach Produktkatalog, jedoch beträgt der Mindestauftragswert hier 50,00 €/Netto. Weiterhin wird für jede Bestellung über Katalog die Lkw-Maut in Höhe von 0,3% des Netto-Auftragswertes in Rechnung gestellt. Transportleistungen über 30 Kg bzw. mittels geeigneter zusätzlicher Technik werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen. Gleiches gilt für Lieferkosten von Subunternehmen.
7. Lieferbedingungen
Von uns genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung durch uns sind ausgeschlossen. Express-Sonderlieferungen können auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden innerhalb 12 Stunden durchgeführt werden, wobei dem Kunden in der Rechnung ein Expresszuschlag, zusammengesetzt und errechnet aus Auftragswert und Fahrzeit, berechnet werden kann. Hat der Kunde auf Grund der Nichteinhaltung von Lieferfristen kein Interesse mehr an der Lieferung, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktretung muß uns gegenüber schriftlich mitgeteilt werden. Rücksendungen auf Grund der Rücktretung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Kunde Schadenersatzansprüche oder Nachlieferungen geltend machen kann.
8. Versand & Transport
Lieferungen bis 30 Kg erfolgen innerhalb von Radebeul und Coswig (Sa) durch uns frei Haus. Darüber hinaus berechnen wir eine Lieferservicepauschale in Höhe von 3,00 € bis 25,00 €, je nach Entfernung und Transportgut. Kommt div. Spezialtechnik oder Kfz-Anhänger zum Einsatz oder Subunternehmer liefern schweres und/oder sperriges Gut, sind deren Kosten vom Kunden zu tragen. Expresszustellungen innerhalb von 12 Std. werden mit 10,00 € in Rechnung gestellt. Bei Versand durch Fremdunternehmen hat der Kunde die Versandkosten zu tragen. Besteller über unsere Homepage zahlen keine Versandkosten. Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bzw. Auftraggeber oder Vertragspartner bestehenden Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum.
Der Käufer kann die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter veräußern oder mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB Miteigentum. Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes ist der Kunde ferner berechtigt, die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer zu veräußern, jedoch nicht zu einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Der Käufer tritt bereits jetzt , die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung an uns ab, gleichgültig ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Eigentumsvorbehalt muß durch den Kunden an seinen Käufer weitergeleitet werden. Trotz Abtretung ist der Käufer bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Besteller / Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums oder der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller Dritte bereits im vorhinein auf unsere an der Ware bzw. Forderung bestehenden Rechte hinzuweisen.
10. Gewährleistung
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und alle Mängel, Falschlieferungen und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von vier Wochen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist, oder wenn unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Reklamationswaren in die originale Lieferverpackung komplett zurückgepackt werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei Betreuungsverträgen sind Reklamationen unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich auch schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung, ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Gleiches gilt bei Aufträgen und Leistungen im Reparatur- und Servicebereich der Hausmeisterdienstleistungen; es werden keine Gewährleistungen nach Baurecht, VOB etc. übernommen. Bei berechtigter Beanstandung sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Erteilung einer Gutschrift über den Minderwert, Lieferung mängelfreier Teile oder einer mängelfreien Sache abzuhelfen. Alle anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.
Sollte dennoch - aus welchem Grunde auch immer - eine Haftung infrage kommen, so ist diese auf den Wert der von uns gelieferten Waren und Leistungen beschränkt. Reklamationen bzw. Mängelrügen geben ferner dem Kunden nicht das Recht, mit der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu mindern.
11. Garantie
Es wird eine Garantiedauer für Technik, Möbel, Montageteile, Büromaschinen und sonstiger Materialien geleistet, die von unserem Vorlieferanten und Herstellern gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel und versteckte Mängel, die innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer / Vertragspartner hat das Recht, Ausbesserung oder Ersatz von fehlenden Teilen zu verlangen.
Für alle Büromaterialien gelten ebenfalls die von unserem Vorlieferanten / Herstellern gewährten Garantiezeiten. Recycling- und Refillmaterialien unterliegen gesonderten Garantiebedingungen, die auf unseren Schriftstücken, Angeboten etc., ausgewiesen sind. Sie entsprechen i.d.R. den Garantiebedingungen der gleichwertigen Originalmaterialien, sofern nicht anders ausgewiesen. Reklamationen von Recycling- und Refillmaterialien können erst nach unserer bzw. nach der Prüfung des Herstellers rückvergütet oder ausgetauscht werden. Bei Gebrauchtwaren, insbesondere bei Büromaschinen, gewähren wir eine Garantie von 1 Monat. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Transportschäden
Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu prüfen. Fehlende Teile sind beim Auslieferer zu reklamieren und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Bei Bahn oder Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen. Die Ware reist auf die Gefahr des Käufers. Dieser hat im eigenen Interesse für die richtige Abwicklung bei eventl. Transportschäden zu sorgen.
13. Schadenersatz
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufobjekte zurückzunehmen, wobei Entschädigungen durch uns beansprucht werden können. Diese Entschädigungen beinhalten einen monatlichen Mietzins von 3,5% über Bankzins und eine Abnutzungsgebühr von 10% der Kaufsumme. Alle Mahn-, Schreib-, sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten sind vom Käufer zu tragen.
14. Schlußbestimmungen
Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Radebeul, Gerichtsstand Dresden. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, wird hiermit vereinbart, daß für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert das Gericht Dresden zuständig ist. Änderungen der vorstehenden Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen der AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Radebeul, 30.06.2010